Markenanmeldung
Jedes Unternehmen will und muss sich am Markt von seinen Wettbewerbern abheben. Ein probates Mittel zur Identifikation mit bestimmten Unternehmen oder Produkten ist eine Marke.
Die Marke ist aber nicht nur ein wirtschaftliches Aushängeschild, das dem Unternehmen im Idealfall ein positives Image verleiht, sondern sie gewährt dem Markeninhaber auch eine sehr starke Rechtsposition in Form eines Ausschließlichkeitsrechts, und zwar in zwei Richtungen:
- Es ist ausschließlich dem Markeninhaber erlaubt, die Marke zu nutzen und
- Der Markeninhaber kann Dritte von der Nutzung der Marke ausschließen!
Der einfachste und sicherste Weg, ein derart weitreichendes Recht zu erlangen, ist die Eintragung einer Marke in einem amtlichen Register.
Gerne übernehme ich für Sie Markenanmeldungen in Deutschland, Europa (insb. als Unionsmarke mit Schutzwirkung in allen 27 EU-Staaten) und nach Absprache ggf. auch in außereuropäischen Ländern.
Vor und bei der Markenanmeldung sind mehrere Schritte zu gehen bzw. verschiedene Meilensteine zu leisten:
01.
Prüfung der allgemeinen Schutz-/Eintragungsfähigkeit der Wunschmarke: ich schätze für Sie ein, ob das Markenamt Ihre Wunschmarke ohne weiteres eintragen wird, oder evtl. beanstanden wird, etwa weil es eine dem Markenschutz von vornherein nicht zugängliche reine Merkmalsbeschreibung oder Beschaffenheitsangabe einer Ware oder Dienstleistung sieht.
02.
Markenrecherchen (selbst oder durch externe Dienstleister): Prüfung, ob es bereits Eintragungen von Marken gibt, die mit Ihrer Wunschmarke identisch oder ähnlich sind.
03.
Auswertung der Ergebnisse der Markenrecherche: sog. Kollisionsprüfung, d.h. Prüfung und Einschätzung, ob die identifizierten ähnlichen/identischen Marken einer Eintragung Ihrer Wunschmarke entgegenstehen; ggf. sind ergänzende weitere Recherchen notwendig.
04.
Erstellung des sog. Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses.
05.
Durchführung des Anmeldeprozess einschließlich der damit verbundenen Kommunikation mit den Markenämtern.